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Berufungsverfahren gegen Rechtsextremisten Sven Liebich

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Gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich wurden im vergangenen Jahr zwei Haftstrafen verhängt. Bislang ist keine rechtskräftig. Die Verfahren sollen nun im Sommer neu aufgerollt werden.

Leipzig.

In einem Berufungsverfahren muss sich Rechtsextremist Sven Liebich voraussichtlich ab Juli vor dem Landgericht in Leipzig verantworten. Wie ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, legte Liebich Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig aus dem vergangenen Jahr ein. Damals war er mit drei weiteren Menschen wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden, auch die anderen Angeklagten legten Berufung ein. Auf einer Corona-Demonstration im November 2020 soll Liebich einen Fotografen attackiert haben.

Der aus Sachsen-Anhalt stammende Rechtsextremist war deswegen zu sieben Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Die Mitangeklagten - zwei Männer und eine Frau - erhielten Bewährungsstrafen zwischen sechs und zehn Monaten, teils inklusive anderer Strafen. Die Verteidiger hatten Freisprüche gefordert.

Vor dem voraussichtlichen Beginn der Berufungsverhandlung in Leipzig soll schon im Juni vor dem Landgericht in Halle ein weiteres Berufungsverfahren gegen Liebich eröffnet werden. Dabei geht es eine Verurteilung zu anderthalb Jahren Haft ohne Bewährung unter anderem wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung und der üblen Nachrede. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten nach dem Urteil des Amtsgerichts Halle vom 13. Juli 2023 Berufung eingelegt.

Seit 2014 organisiert Liebich regelmäßig Demonstrationen, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Schon mehrfach hatten sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen den Mann auseinandergesetzt, bislang wurden jedoch nur Geld- und Bewährungsstrafen rechtskräftig verhängt. Liebich stammt aus Merseburg im Saalekreis in Sachsen-Anhalt. (dpa)

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